Mit der ATLAS-Info 0116/21 informiert das ITZBund über Änderungen bei der Anmeldung von verbindlichen Zolltarif- (vZTA) und Ursprungsauskünften. Seit dem 15. Januar 2021 müssen zusätzliche Unterlagen mit der EORI-Nummer des Inhabers angemeldet werden. Außerdem ist die Anmeldung, unabhängig von der Zuordnung zu einem Bescheinigungsbereich, nur noch einzeln auf Positionsebene zulässig.
Verbindliche Zolltarifauskunft
Die Anmeldung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) erfolgt in der ATLAS-Fachanwendung Zollbehandlung in Form der Unterlage C626. Zusätzlich muss seit dem 15. Januar 2021 immer eine Unterlage 9DFC angemeldet werden. Sie steht für die EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung.
Verbindliche Ursprungsauskunft
Bei der Anmeldung von verbindlichen Ursprungsauskünften (vUA), die über die ATLAS-Fachanwendung AEGZ in Form der Unterlage C627 erfolgt, muss künftig die Unterlage 9DFD hinzugefügt werden. Diese steht für die EORI-Nummer des Inhabers einer verbindlichen Ursprungsauskunft.
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Seit dem 15. Januar 2021 sind die Anmeldungen der Unterlagen C626 und 9DFC sowie C627 und 9DFD, unabhängig von der Zuordnung zu einem Bescheinigungsbereich, lediglich auf Positionsebene zulässig. Dabei ist - je Position sowie je vorgenannten Unterlagentyps - die Anmeldung von nicht mehr als einer entsprechenden Unterlage möglich. Es ist nicht zulässig, zwei Unterlagen des gleichen Unterlagentyps in einer Position anzumelden. Informationen zu den neuen Unterlagen in der ATLAS-Einfuhr erfahren Sie von unseren Experten in den vielfältigen Angeboten der Hamburger Zollakademie zum Thema Zoll.