Zoll: Besonderes Behördenpostfach für die digitale Zollverwaltung
Seit dem 9. November 2020 bietet die Zollverwaltung für die Generalzolldirektion sowie alle Hauptzollämter und Zollfahndungsämter ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) für den zusätzlichen Austausch elektronischer Dokumente an. Dies richtet sich an alle, die ein registriertes Postfach im Verzeichnisdienst der deutschen Justizbehörde (SAFE-Verzeichnis) haben, insbesondere juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden.
Vorteile des besonderen Behördenpostfachs im Vergleich zur klassischen E-Mail-Kommunikation
Das besondere Behördenpostfach ist eine Erweiterung der klassischen E-Mail-Kommunikation. Es bietet durch zusätzliche Funktionalitäten folgende Vorteile
- Die Übermittlung ist qua Gesetz als sicher definiert
- Die Kommunikation ist Ende-zu-Ende verschlüsselt
- Die Identität des Kommunikationspartners ist nachweisbar
- Der Nachrichtenerhalt wird in Form eines elektronischen Empfangsbekenntnisses bestätigt
- Eine fristwahrende Zustellung von juristischen Dokumenten (z.B. Klagen, Anträge, Schriftsätze) kann günstig und schnell über das Postfach erfolgen
Diese Vorteile gelten sowohl für das Einreichen als auch für das Empfangen von Dokumenten.
Welchen Zweck erfüllt das besondere Behördenpostfach?
Ob zum Beispiel Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge, sonstige juristische Dokumente oder Unterlagen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis in elektronischer Form – sie alle können sowohl bei der Zollverwaltung eingereicht als auch von dort empfangen werden.
Wer nutzt das neue Angebot?
Das Angebot richtet sich an alle Personen, die im digitalen Verzeichnisdienst der deutschen Justizbehörden (SAFE-Verzeichnis) registriert sind. Dies sind hauptsächlich juristische Personen des öffentlichen Rechts, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, aber auch Rechtsanwälte und Bürger. Im SAFE-Verzeichnis sind auch die jeweiligen beBPo-Adressen der Zollverwaltung aufgelistet.
Unterschiede zum elektronischen Gerichts- & Verwaltungspostfach (EGVP)
Das besondere Behördenpostfach (beBPo) ist zu unterscheiden vom elektronischen Gerichts- & Verwaltungspostfach (EGVP-Postfach) für den sicheren elektronischen Austausch zwischen Unternehmen und Gerichten. Das schon etwas ältere EGVP-Postfach kann mit wenigen Änderungen zu einem beBPo aktualisiert werden. Wie das geht, lesen Sie hier.
JM
Unsere Seminarempfehlungen:
Die Nutzung eines digitalen Postfaches bietet Ihnen nicht nur mehr Sicherheit, Komfort und Effizienz, sondern insbesondere Vorteile in der fristwahrenden Kommunikation. Was Sie bei der Kommunikation mit der Zollverwaltung alles zu beachten haben, erfahren Sie von unseren Experten. Stets aktuell, praxisnah und unter Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Lehrgängen sowie in Inhouse Trainings. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Webinare und neu viele Hybridveranstaltungen (Seminare mit Livestream) an.