Exportkontrolle: Reform der Dual-Use-Verordnung erzielt den Durchbruch
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament einigten sich am 9. November 2020 auf den Inhalt einer neuen Verordnung für die Exportkontrolle von Dual-Use- Gütern (EG-Dual-Use-VO).
Dual-Use-Güter sind Güter mit einem doppelten Verwendungszweck: sie wurden für einen zivilen Verwendungszweck hergestellt und bieten einen zivilen Nutzen. Aber aufgrund ihrer Eigenschaften (z. B. Materialbeschaffenheit oder Leistungsfähigkeit) können sie darüber hinaus auch für militärische Zwecke verwendet werden. Deshalb unterliegen sie einer besonders strikten Reglementierung.
Mit der neuen Verordnung wird die alte Dual-Use-Güter Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009 ersetzt. Bisher gibt es jedoch nur eine Einigung über den Inhalt. Nächster Schritt ist die Bestätigung durch die Mitgliedstaaten und anschließend die Veröffentlichung einer englischen Version. Mit einer offiziellen deutschen Textform der Verordnung wird erst 2021 gerechnet.
Vorab wird es aber bereits eine Infoveranstaltung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 10. Dezember 2020 geben. Daraufhin sollen Infomaterialien (insb. Merkblätter) veröffentlicht werden und es folgen weitere spezielle Infoveranstaltungen zu einzelnen Themen im Jahr 2021.
Die aktualisierte EG-Dual-Use-VO sorgt für das richtige Gleichgewicht zwischen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, der Wahrung unserer Sicherheitsinteressen und der Förderung der Menschenrechte
- striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik – insbesondere von Technologien für die digitale Überwachung
- Einführung neuer allgemeiner Genehmigungen für reibungslosen rechtmäßigen Handel
- vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen
- Harmonisierung der Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene
- bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch eine verstärkte Kooperation zwischen den Genehmigungs- und Zollbehörden auf EU-Ebene
- neue Regeln für mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission
JM
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Die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ist in der EU streng geregelt und erfordert zumeist eine gesonderte Genehmigung. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann für den Ausführer empfindliche Straf- und Bußgelder zur Folge haben. Exportierende Unternehmen müssen daher auf dem Laufenden bleiben und ihre internen Kontrollmechanismen anpassen. Was Sie dabei alles zu beachten haben, erfahren Sie von unseren Experten. Stets aktuell, praxisnah und unter Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Lehrgängen sowie in Inhouse Trainings. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Webinare und neu viele Hybridveranstaltungen (Seminare mit Livestream) an.