24.11.2020

Zoll: Neue Anwendungen im IT-Bereich ab Ende November 2020

Zoll: Neue Anwendungen im IT-Bereich ab Ende November 2020

Der Zoll informierte am 13. November 2020 über die Einführung des neuen IT-Fachverfahrens MoeVe und über die künftige Onlineanwendung IVVA. Das erste Verfahrensrelease von MoeVe wird verschiedene Fachprozesse aus dem Bereich der Energiesteuer abbilden und bereits Ende November in Betrieb gehen. Für die zukünftige medienbruchfreie Kommunikation wird voraussichtlich ab Februar 2021 die IVVA online für Wirtschaftsbeteiligte zur Verfügung stehen.

Neues IT-Fachverfahren MoeVe

Bereits Ende November soll das neue IT-Fachverfahren MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zollverwaltung) im ersten Verfahrensrelease in Betrieb gehen. Mit der Einführung ändert sich die Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei der Erhebung der Energiesteuer. Die Energiesteueranmeldungen sowie die Vorauszahlungen auf die Energiesteuer für Erdgas, die ab dem 1. Februar 2021 abgegeben werden müssen, werden bereits über das neue MoeVe bearbeitet.

Bestehende SEPA-Mandate können nur weiterverwendet werden, wenn diese auch für andere Sachverhalte – wie z. B. Formular 1112 – genutzt werden. Betroffene Unternehmen werden durch die zuständigen Hauptzollämter direkt informiert.

Neue Online-Anwendung IVVA

Die neue Anwendung IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) wird voraussichtlich ab dem kommenden Februar in Betrieb genommen und unterstützt die künftige medienbruchfreie Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und dem Zoll. Über das IVVA können elektronische Anträge für im MoeVe abgebildete Fachprozesse gestellt werden. Das IVVA ist über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung (BuG) erreichbar.

Die zukünftige Erfassung und rechtsverbindliche Abgabe von Anmeldungen sowie Anträgen des Bereichs der Energiesteuer kann über IVVA vorgenommen werden. Der Antrag z. B. auf Erlaubnis zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung mit dem Formular 1170 oder der Antrag zur Änderung der Vorauszahlungen für Erdgas können dann medienbruchfrei beantragt werden. Eine ausführliche Aufstellung sämtlich möglicher Prozesse und deren Formularnummern kann auf der Website des Zolls eingesehen werden.

Erweiterungen dieser Anwendungen auf andere Fachbereiche – wie z. B. der Luftverkehrssteuer –  befinden sich bereits in der Vorbereitung und werden in einem zweiten Verfahrensrelease eingeführt.

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