17.11.2020

Exportkontrolle: Mehr Compliance bei Dual-Use-Gütern in der Forschung

Exportkontrolle: Mehr Compliance bei Dual-Use-Gütern in der Forschung

Unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission wurde ein Leitfaden für die Einfuhr und den Umgang von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) in Wissenschaft und Forschung erarbeitet. Zu dieser sog. “EU compliance guidance for research involving dual-use items” führt die Europäische Kommission bis zum 30. November 2020 öffentliche Konsultationen durch, in denen sich Ausführer aus der Forschung beteiligen können.

Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) sind Güter, die sowohl zu zivilen wie auch zu militärischen Zwecken eingesetzt werden können. Deshalb hat die EU, um Missbrauch zu vermeiden, für alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr von entsprechenden Gütern festgelegt (Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 (EG-Dual-Use-VO)).

Wie diese Regeln in der Praxis umzusetzen sind, stellt viele Ausführer vor große Herausforderungen. Um die Regeln einzuhalten, ist es notwendig Compliance-Management-Programme (ICP) im Unternehmen bzw. in der Forschungseinrichtung einzurichten. Diese legen Verfahren fest, die bei der Ein- und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zu beachten sind. So muss beispielsweise jemand jede Ein- und Ausfuhr daraufhin untersuchen, ob überhaupt ein Dual-Use-Gut vorliegt. Dann muss festgelegt werden, wie weiter zu verfahren ist und wer dafür verantwortlich ist.

Wie ein praktikables ICP-System im Forschungsbereich aussehen kann und wie es umzusetzen ist, wird in dem nun erarbeiteten Entwurf “EU compliance guidance for research involving dual-use items” beschrieben. Der Entwurf stammt von der Unterarbeitsgruppe Art. 23-Koordinierungsgruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ unter Vorsitz der EU-Kommission. Sie finden den Entwurf hier.

Nach Fertigstellung des Entwurfs soll nun den Ausführern aus dem Forschungsbereich die Möglichkeit gegeben werden, sich zum Entwurf zu äußern und Änderungsvorschläge zu machen. Dieses Verfahren der öffentlichen Konsultation führt die EU-Kommission bis zum 30. November 2020 durch. Die öffentliche Konsultation wird nur in englischer Sprache durchgeführt – Sie finden sie hier. Es können neben den Angabemöglichkeiten im Formular auch weitere Anmerkungen direkt an TRADE-EXPORT-CONTROL-PUBLIC-CONSULTATION@ec.europa.eu geschickt werden.

JM

Unsere Seminarempfehlungen:

Der Umgang mit Dual-Use-Gütern verlangt wegen strenger gesetzlicher Regelung besondere Vorsicht. Um das praktisch in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung umzusetzen, ist es notwendig, effiziente und zuverlässige Compliance Systeme (ICP) einzurichten. Wie dies geht und was dabei alles zu beachten ist, erfahren Sie von unseren Experten. Stets aktuell, praxisnah und unter Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Lehrgängen sowie in Inhouse Trainings. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Webinare und neu viele Hybrid-Veranstaltungen (Seminare mit Livestream) an.

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