Exportkontrolle: BAFA informiert über Änderungen bei AV-Formularen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website am 19. Oktober 2020 über die Änderungen bei den Formularen zur Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen (AV1) und zur Verantwortungsübernahme (AV2) informiert. Diese werden mit Wirkung zum 20. Oktober 2020 geändert und können künftig per E-Mail an das BAFA gesendet werden.
Änderungen bei AV-Formularen
Mit Wirkung zum 20. Oktober 2020 wurden die Formulare zur Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen (AV1) und zur Verantwortungsübernahme (AV2) geändert. Das BAFA hatte die Änderungen bereits im September diesen Jahres angekündigt (HZA berichtete am 1. Oktober 2020).
Die neuen Formulare können Sie der Homepage des BAFA entnehmen und künftig per E-Mail einreichen. Das Einreichen von Originalen ist damit nicht mehr notwendig. Die Originale müssen aber für 5 Jahre archiviert und auf Verlangen des BAFA vorgelegt werden.
Im aktuell andauernden Übergangszeitraum, der bis zum 31. Januar 2021 besteht, können Sie noch die bisherigen Formulare verwenden.
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