Sanktionen: Erweiterung der restriktiven Maßnahmen gegen Belarus
Die Europäische Union erweitert mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1387 vom 2. Oktober 2020 ihre restriktiven Maßnahmen gegen Belarus. Die seit dem Jahre 2006 bestehende Sanktionsliste der Personen und Organisationen, gegen die schon restriktive Maßnahmen gelten, wurde um 40 weitere Personen ergänzt. Die Verordnung ist seit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Restriktive Maßnahmen gegen 40 weitere Personen
Die EU hat auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die bereits seit 2006 bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen ursprünglich vier Personen und Organisationen um zusätzliche 40 Personen erweitert. Die Maßnahmen bestehen seit 2006 darin, die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen von Präsident Lukaschenko und verschiedenen zu diesem Zweck bezeichneten belarussischen Amtsträgern einzufrieren.
Die ernste Lage in Belarus
Der Sanktionsliste wurde aufgrund der Wiederwahl von Präsident Lukaschenko, die am 9. August 2020 in Belarus stattfand, erweitert. Die EU beanstandet, dass die Wahlen nicht den internationalen Standards entsprachen und durch Repressionsmaßnahmen gegen unabhängige Kandidaten sowie durch willkürliche Festnahmen, brutale Vorgehensweisen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – gegen friedliche Demonstranten beeinträchtigt wurden. Auch wurden Journalisten eingeschüchtert und gegen diese Gewalthandlungen gerichtet.
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Der Rat der Europäischen Union bedauerte schon im März 2006, dass die Regierung von Belarus die OSZE-Verpflichtungen zu demokratischen Wahlen nicht eingehalten hatte. Er verurteilte zudem das Vorgehen der belarussischen Behörden. Diese nahmen friedliche Demonstranten fest, die ihr legitimes Recht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten, um gegen den Ablauf der Präsidentschaftswahlen zu protestieren. Mehr erfahren Sie von unseren Experten. Stets aktuell, praxisnah und unter der Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Webinaren, in der Exportkontroll- und Zollberatung sowie in Inhouse Trainings.