Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vorab über die Verlängerungen und Änderungen von Allgemeinen Genehmigungen (AGG) informiert. Die AGG-Nummern 12 bis 27 (ausschließlich der Nummer 15) und die AGG-Nr. 30 werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Zudem werden mehrere Formulare aufgrund des Innerbetrieblichen Compliance-Programmes (ICP) und wegen sprachlicher Ungenauigkeiten geändert.
Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
Die AGG mit den Nummern 12 bis 27 und Nr. 30 werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Verlängerung der Nr. 15 – Brexit – ist ebenfalls beabsichtigt, wird aber aufgrund der noch andauernden Verhandlungen über mögliche Handelsabkommen verschoben. Eine Verlängerung der Nr. 28 ist aktuell nicht erforderlich, da diese AGG bis zum 31. März 2021 gilt.
Änderung der Formulare zur Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen (AV)
Die Formulare zur Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) und zur Verantwortungsübernahme (AV 2) wurden geändert. Die Formulare AV 1 und AV 2 können künftig per E-Mail (ausfuhrverantwortliche-r@bafa.bund.de) beim BAFA eingereicht werden. Das Einreichen von Originalen ist damit nicht mehr erforderlich. Bis zum 31. Januar 2021 gilt eine Übergangsfrist für die bisherigen Formulare.
pf
Unsere Seminarempfehlungen:
Das BAFA hat - gemäß den Grundsätzen der Bundesregierung zur „Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern“ - eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sämtliche aktualisierte Formulare stellt das BAFA auf seiner Internetseite zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie praxisnah von unseren Experten. Wie Sie sich auf dem Laufenden halten können, erfahren Sie praxisnah von unseren Experten. Stets aktuell und unter der Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Lehrgängen, Webinaren, in der Exportkontroll- und Zollberatung, auf den HZA-Bildungswegen© und in den Inhouse Trainings.