ATLAS-IMPOST: Neue Abfertigung für Kleinsendungen aus Drittstaaten
Das neue Mehrwertsteuerdigitalpaket wird – im Rahmen seiner Umsetzung – ab dem 1. Juli 2021 die Sonderregelungen für Kleinsendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter 150 € streichen. So startet mit ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) ein neues elektronisches Anmeldesystem für Unternehmen. ATLAS-IMPOST soll die zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen bis zu 150 Euro effizient gestalten. Auch für Privatpersonen soll ein neues elektronisches Anmeldesystem eingerichtet werden.
Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpakets
Derzeit gilt für Importe aus Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedstaaten), dass Sendungen im Warenwert unter 22 € weder mit einer Einfuhrumsatzsteuer, noch mit einem Zolltarif belastet sind. Diese kommen insbesondere im Bereich E-Commerce vor. Ausgenommen sind alkoholische Erzeugnisse, kaffeehaltige Waren, Parfums, Tabak und Tabakwaren. Warenimporte im Wert zwischen 22 € - 150 € sind zollfrei, werden jedoch mit einer Einfuhrumsatzsteuer belastet.
Ab 150 € liegt keine Kleinsendung mehr vor und es gelten die allgemeinen Regelungen. Diese Regelung ist insbesondere im Bereich E-Commerce von großer Bedeutung.
Die Regelung soll nun insbesondere aus zwei Gründen gestrichen werden:
- Zum einen können Importeure die Warensendungen mit einem niedrigeren Wert angeben (Unterfakturierung), um Abgaben zu umgehen. Dies führt zu Einnahmeverlusten bei den EU-Staaten und sorgt für unfaire Wettbewerbsbedingungen.
- Zum anderen bevorzugt die Regelung einseitig Unternehmen aus Drittstaaten, da innergemeinschaftliche Sendungen nicht von der Sonderregel profitieren. Die Änderungen sollten eigentlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, jedoch hat sich die Verabschiedung des Pakets verzögert.
Zum 1. Juli 2021 müssen alle Sendungen aus Drittstaaten elektronisch angemeldet werden und unterliegen den normalen Zolltarifen und der Einfuhrumsatzsteuer.
Für Unternehmen gilt, dass die elektronische Zollanmeldung über das eigens geschaffene System ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) erfolgen soll.
Neuer Zollanmeldungstyp „APK“ für ATLAS-Teilnehmer
Die Anmeldung erfolgt entweder vorzeitig oder nach Gestellung über den neuen Zollanmeldungstyp „APK“, für Kleinsendungen unter einem Warenwert von 150 €. Die Übermittlung läuft nicht mehr über das Protokoll X.400 bzw. FTAM, sondern über einen Webservice. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit eines neuen Sicherungs- und Authentifizierungsverfahrens. Wie dies aussehen soll, ist derzeit jedoch noch nicht bekannt.
Neuer Zollanmeldungstyp „IPK“ für Privatpersonen
Privatpersonen sollen ihre Sendungen auf einer Internetplattform anmelden, welche über das BuG (Bürger- und Geschäftskundenportal) zugänglich ist. Die Sendung wird unter dem neuen Zollanmeldungstyp „IPK“ (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) erfasst werden.
JM
Unsere Seminarempfehlungen:
Das Mehrwertsteuerdigitalpaket bringt viele Neuerungen, die bei Importen aus dem EU-Ausland beachtet werden müssen. Diese betreffen nicht nur Geschäftsabläufe bezüglich der Anmeldung, sondern auch eine Veränderung des Preisgefüges zwischen innergemeinschaftlichen Anbietern und Anbietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Auf diese Veränderungen sollte sich jedes Unternehmen frühzeitig vorbereiten. Wie Sie sich auf dem Laufenden halten können, erfahren Sie praxisnah von unseren Experten. Stets aktuell und unter der Einhaltung der Hygienestandards – bei unseren Seminaren, Webinaren und Inhouse Trainings.