Sanktionen: Die EU hat ihre Sanktionslisten aktualisiert
Durch eine Reihe von Verordnungen wurden im Juli die Sanktionslisten der EU - gegen Nordkorea, Al-Quaida und ISIL (Da’esh) sowie aufgrund der Lage in Libyen - aktualisiert. Ein weiterer Grund der Erweiterung der Sanktionen waren Cyberangriffe auf EU-Mitgliedstaaten. Dazu zählen die als „Wanna Cry“ und „Operation Cyper Hopper“ bekanntgewordenen Attacken.
Die Änderungen
Im Rahmen der „Cyber Diplomacy Toolbox“ wurden durch die Durchführungsverordnung 2020/1125 vom 30. Juli 2020 sechs Personen sowie drei Organisationen und Einrichtungen in die Sanktionslisten in Anhang 1 der Verordnung 2019/796 aufgenommen. Grund waren böswillige Handlungen im Cyberraum - insbesondere durch die „Operation Cyber Hopper“.
Des Weiteren wurden die restriktiven Maßnahmen bestätigt und um weitere Personen, Organisationen bzw. Einrichtungen ergänzt:
- gegen Nordkorea (2020/1129 vom 30. Juli 2020)
- gegen Al-Quaida & ISIL sowie mit ihr verbundene Organisationen (2020/1686 vom 30. Juli 2020 & 2020/1082 vom 22. Juli 2020)
- und restriktive Maßnahmen aufgrund der Lage in Libyen (2020/1130 vom 30. Juli 2020)
Insgesamt wurden ca. 50 Veränderungen vorgenommen, die Sie in Ihren außenwirtschaftlichen Beziehungen entweder einschränken oder die Ihnen durch Streichungen neue Beziehungen ermöglichen.
Weitere Informationen und die Embargolisten finden Sie auf der Seite des BAFA.
Praktische Umsetzung der firmeninternen Überprüfung
Durch das mittelbare Bereitstellungsverbot ist es Ihnen nicht gestattet, diesen natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder mittelbar noch unmittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Durch klar strukturierte Geschäftsprozesse kann ihr Unternehmen verhindern, ungewollt Geschäfte mit gelisteten Firmen oder Personen zu betreiben.
Missachtung der Sanktionslisten führen zu hohen Strafen
Gemäß § 17 AWG kann ein Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden. Somit sind sämtliche Geschäftsprozesse regelmäßig auf Sanktionslisten und Embargos hin zu prüfen.
JM
Unsere Seminarempfehlungen:
Aufgrund der regelmäßigen Aktualisierung und der harten Strafen ist es notwendig, dass Sie in Ihre Geschäftsprozesse Überprüfungsmechanismen integrieren, um nationale und europäische Sanktionen und Embargos zu berücksichtigen. Wie dies praktisch umsetzbar ist, erfahren Sie in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand.