Import: Kontrollen bei Pflanzen zum Anpflanzen nach ihrer Einfuhr
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/887 vom 26. Juni 2020 (Amtsblatt L 205/16 vom 29. Juni 2020) eine Erweiterung der Kontrollen bei bestimmten Pflanzen nach deren Einfuhr beschlossen. Die neue Durchführungsverordnung ergänzt die DVO (EU) 2019/66 und gilt seit dem 16. Juli 2020 verbindlich in jedem Mitgliedstaat.
Zusätzliche Kontrollen nach der Einfuhr
Zusätzlich zu den bisherigen Kontrollen nach der Einfuhr führen die jeweils zuständigen Behörden Warenuntersuchungen bei zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, wie z. B. Knollen, Zwiebeln und Rhizomen, die ruhend in die EU eingeführt wurden, durch. Hiervon ausgenommen sind Samen. Diese erweiterten Kontrollen werden von den zuständigen Behörden während der ersten Vegetationsperiode nach der Einfuhr durchgeführt.
Neuer Kontrollplan
Die Behörden legen aufgrund eines neuen Kontrollplans die Häufigkeit der zusätzlichen Kontrollen nach der Einfuhr fest. Bei der Erstellung dieses Kontrollplans müssen alle nachstehenden Punkte einbezogen werden:
- Historie und Menge der erkannten und gemeldeten Unionsquarantäneschädlinge
- Vorkommen eines prioritären Schädlings im betreffenden Ursprungsdrittland
- Mittels des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen (IMSOC) bereitgestellte Informationen oder sonstige amtliche Warnungen
- Biologie des Wirts sowie der Schädlinge und anderer relevanter Bedingungen für die wirksame Feststellung eines Quarantäneschädlings oder eines Schädlings, der den festgelegten Maßnahmen der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegt
Wird bei den zusätzlichen Kontrollen ein Schädling nachgewiesen, müssen die zuständigen Behörden die Ergebnisse im IMSOC im entsprechenden Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument (GGED), falls eine Rückverfolgung möglich ist, dokumentieren.
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Unsere Seminarempfehlungen:
Beim Anbau bestimmte Pflanzen können für die Pflanzengesundheit Gefahren und Risiken darstellen, da zum Zeitpunkt ihrer Kontrolle bei der Einfuhr die Feststellung von Schädlingen oder ihrer Symptome unter Umständen nicht möglich ist. Die Pflanzen werden jedoch unmittelbar nach diesen Kontrollen in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Wie Sie die neuen zusätzlichen Kontrollen nach der Einfuhr umsetzen und worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie von unseren Experten - stets aktuell und auf dem neuesten Stand - bei unseren Seminaren, Webinaren, in der Exportkontroll- und Zollberatung und in Inhouse Trainings.