Exportkontrolle: Zoll vereitelt Durchfuhr von 450 Stück Munition
Der Berliner Zoll hat am 1. Juli 2020 die Weiterleitung von 450 Schuss Munition – bei der Kontrolle einer Ausfuhrsendung von Postpaketen nach Russland – vereitelt. Die Munition für Sport- und Jagdwaffen wurde im Zollamt Dreilinden in einer Metallkassette entdeckt.
Sicherstellung von 450 Stück Munition
Der Berliner Zoll hat bei den Ausfuhrkontrollen von Postpaketen am 1. Juli 2020 450 Stück Munition sichergestellt. Das betroffene Paket stammte aus den USA und sollte nach Russland weiterversandt werden.
Ahndung des Verstoßes gegen die Außenwirtschaftsverordnung
Es wurde ein Strafverfahren eröffnet und die weitere Bearbeitung an das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übergeben.
Der Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass der Verkauf, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Munition und Waffen, welche von der Verbotsliste der Außenwirtschaftsverordnung erfasst sind, verboten sind und Verstöße mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
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Die Exportkontrolle gilt als unverzichtbares Instrument, um außen- und sicherheitspolitische Risiken vorzubeugen und ggf. hierauf zu reagieren. Grundlage für die Durchführung ist unter anderem die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die konkrete Verbote und Genehmigungspflichten beschreibt. Diese Bestimmungen ermöglichen die Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungsgütern, die in der Ausfuhrliste, einer Anlage zur AWV, erfasst sind.
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