23.07.2020

Freihandelsabkommen: Abkommen mit Vietnam tritt ab August in Kraft

Freihandelsabkommen: Abkommen mit Vietnam tritt ab August in Kraft

Das am 30. Juni 2019 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der Sozialistischen Republik Vietnam und der Europäischen Union (EU) 2020/1024 vom 14. Juli 2020 (Abl. Nr. L226/1 vom 15. Juli 2020) tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Das am 30. Juni 2019 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der Sozialistischen Republik Vietnam und der Europäischen Union (EU) wurde am 8. Juni von Vietnam verbindlich bestätigt und am 12. Juni 2020 durch den Rat beschlossen (EU 2020/753). Es tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Handels- und Investitionsschutz

Das Abkommen regelt Fragen des Handels- und Investitionsschutzes. Es sollen 99 % aller Zölle binnen sieben Jahren abgebaut werden, indem Zölle allgemein oder im Rahmen von Kontingenten gesenkt oder gänzlich beseitigt werden. Zu den in Kontingenten zollbefreiten Waren gehören zum Beispiel Agrarprodukte wie Thunfisch, Mais und Knoblauch, sowie Industrieprodukte und Chemikalien wie Ethanol und modifizierte Stärke.

Export und Import

Derzeit exportiert die EU jährlich Waren im Wert von knapp 14 Mrd. Euro nach Vietnam und importiert Waren im Wert von 42,5 Mrd. Euro. Die wichtigsten Einfuhren der Europäischen Union aus Vietnam sind vor allem Telekommunikationsgeräte sowie Bekleidung und Nahrungsmittel. Die EU exportiert hingegen hauptsächlich Maschinen und Fahrzeuge, sowie Chemikalien und Agrarprodukte.


Bedeutung des Freihandelsabkommens

Das Abkommen könnte bis 2035 jährlich einen Zuwachs der Ausfuhren der EU um 8,3 Mrd. Euro bedeuten - und so 14.000 neue Arbeitsplätze schaffen.

JM

Unsere Semianrempfehlung

Die Verordnung verweist auch auf das Verteilungsverfahren der zollfreien Warenkontingente sowie die Regelung zur Feststellung des Ursprungslandes. Freihandelsabkommen können Ihnen die Erschließung neuer Absatzmärkte erleichtern und den Handel mit Waren und Dienstleistungen vereinfachen. Das neue FHA mit dem Vietnam sieht zudem auch Zollsenkungen sowie den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen vor.

Hierdurch können viele Vorteile, aber auch Nachteile für Unternehmen - z. B. bei Warenursprung und Präferenzen (WuP) - entstehen. Erfahren Sie alles über Freihandelsabkommen von den Experten der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: bei unseren Präsenzseminaren, Webinaren, der Zollberatung und den Inhouse Trainings.

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