Zoll: Mehr als 40 neue Anpassungen beim Unionszollkodex
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/877 der Kommission wurden am 3. April 2020 zahlreiche Änderungen und Berichtigungen des UZK-DA vorgenommen und im Amtsblatt L 203/1 am 26. Juni 2020 veröffentlicht. Die Anpassungen treten überwiegend ab dem 20ten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und betreffen unter anderem den Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 sowie mehrere Artikel des Zollkodex.
Änderung der Delegierten Verordnung Artikel 1
Der Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 wurde an mehreren Nummern ergänzt und abgeändert. Die Nummer 15 erhielt zum Beispiel eine neue Fassung, in der die „erste Eingangszollstelle“ definiert wurde. Zudem wurden acht neue Nummern (46 bis 53) angefügt. Diese Nummern beschreiben verschiedene Begrifflichkeiten, wie z. B. Nummer 46 „Expressgutsendung“ oder Nummer 48 „Einzelwert“.
Zahlreiche Änderungen beim UZK-DA
Beim UZK-DA wurden ebenfalls zahlreiche Anpassungen vorgenommen. Der Artikel 76, welcher die abweichende Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung betrifft, sowie der Artikel 106, „Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Luftweg“ erhalten überarbeitete Fassungen. Des Weiteren wurde der Artikel 113a „Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen“ angefügt.
Es wird empfohlen - aufgrund der hier nicht abschließenden Aufzählungen und der Menge an Neuerungen - die aktuellste Fassung des UZK-DA zu beachten.
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Bei der praktischen Durchführung und Anwendung des Unionszollkodex (UZK-DA) wurde deutlich, dass einige Änderungen vorgenommen werden mussten, um den UZK besser an die Anforderungen der Wirtschaftsbeteiligten sowie der Zollverwaltungen anzupassen. Zusätzlich muss rechtlichen Entwicklungen und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der für die Zwecke des Unionszollkodex eingerichteten IT-Systeme, Rechnung getragen werden.
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