Weiterbildungsförderung

Eine berufliche Weiterbildung ist immer eine gute Idee.

Wir lernen nie aus, sondern immer weiter: Nutzen Sie die Möglichkeiten einer weiteren Qualifizierung, um durch Zollseminare der Hamburger Zollakademie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben und Ihrem Arbeitgeber Ihr Engagement zu beweisen.

Das Angebot der HZA Seminare umfasst aktuell: Zoll Seminare, Exportkontrolle Seminare, Umsatzsteuer Seminare und Verbrauchsteuer Seminare.

Zum großen Teil übernehmen die Unternehmen die Lehrgangskosten für ihre Mitarbeiter. Zusätzlich können Sie im Rahmen einer Weiterbildung von verschiedenen Förderungsprogrammen profitieren, die sich meist nach Bundesland unterscheiden.

Informieren Sie sich gern, wir haben Ihnen hier für Ihre Weiterbildungsförderung einige Möglichkeiten – geltend für Standorte der Hamburger Zollakademie - aufgeführt:

Weiterbildungsbonus Hamburg

Weiterbildungsbonus Hamburg

Die Finanzierung des Projekts Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 erfolgt über den Europäischen Sozialfonds ESF und die Freie und Hansestadt Hamburg. Die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH ist der Projektträger. Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Bislang haben bereits über 14.000 Hamburger Beschäftigte diese Förderung wahrgenommen und sich weiterqualifiziert – ein Beweis dafür, dass das Projekt eine gute Unterstützung zur Personalbindung und auch -beschaffung ist.

Wer?

Das Programm unterscheidet zwischen mehreren Zielgruppen, daher gibt es drei verschiedene Förderungskategorien. Der Schwerpunkt liegt auf den sogenannten KMU, den kleinen und mittelständischen Unternehmen und deren Beschäftigten. Die Unterstützung soll insbesondere Geringqualifizierten, Arbeitnehmern in Elternzeit, Alleinerziehenden, Selbstständigen, Beschäftigten mit Migrationshintergrund sowie Personen aus der Kreativwirtschaft eine Chance zur Weiterbildung und Arbeitsplatzsicherung ermöglichen.

Grundsätzlich müssen Sie in Hamburg wohnen oder arbeiten, mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten und mehr als 450 Euro im Monat verdienen.

Klassik:

  • Für Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter), sowie Selbstständige

Aufstocker/innen:

  • Für Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter), die vom Jobcenter aufstockende Leistungen erhalten

Hamburger Modell:

  • Für Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die über das Jobcenter team.arbeit.hamburg im Rahmen des Hamburger Modells gefördert werden
  • Bei den Varianten Klassik und Aufstocker sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ausgenommen.

Was?

  • Berufsbezogene Qualifizierungen und Weiterbildungen
  • Auf zwei Kalenderjahre kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 pro Person beantragt werden.

Wie?

Die Unterlagen sollten der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH vier Wochen vor Lehrgangsbeginn vorliegen.

  • Gefördert werden Weiterbildungen ab einem Wert von 250 Euro

Klassik:

  • bis zu 50% der Weiterbildungskosten, maximal 750 Euro
  • Selbstständige und Existenzgründer in der Aufbauphase: bis zu 75% der Weiterbildungskosten, maximal 1.125 Euro

Aufstocker/innen

  • 100% der Weiterbildungskosten, maximal 1.500 Euro

Hamburger Modell

  • 100% der Weiterbildungskosten, maximal 2.000 Euro
  • Voraussetzung: Vorlage des Förderbescheids des Jobcenters team.arbeit.hamburg

Wofür?

  • Der Weiterbildungsbonus kann für alle Veranstaltungen aus dem Angebot der Hamburger Zollakademie genutzt werden, die in den jeweiligen Preisrahmen passen.

Übersicht HZA-Veranstaltungen

Den Beratungsservice der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH können kleine und mittelständige Hamburger Unternehmen sowie deren Beschäftigte wahrnehmen. Gemeinsam identifizieren Sie Potenziale, ermitteln den Qualifizierungsbedarf und erstellen einen passgenauen Weiterbildungsplan.

Kontakt

zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
040 / 21112536
info@weiterbildungsbonus.net
www.weiterbildungsbonus.net

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Die Weiterbildungsbereitschaft in Schleswig-Holstein soll durch den Weiterbildungsbonus angekurbelt werden. Das nördlichste Bundesland erhofft sich so eine bessere Zukunftsfähigkeit in Hinblick auf den steigenden Fachkräftemangel.

In der Förderperiode von 2014 bis 2020 werden wieder 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Wer?

Auszubildende, Freiberufler, Arbeitnehmer

  • Kleinstbetriebe (weniger als 10 Mitarbeiter), die in Schleswig-Holstein wohnen oder arbeiten.

Was?

  • Weiterbildungsmaßnahmen mit mindestens 16 und maximal 400 Zeitstunden
  • Onlinekurse und Fernlehrgänge, die durch die Zentralstelle für Fernunterricht akkreditiert sind
  • Bei Auszubildenden muss der Lehrgang Inhalte vermitteln, die nicht in der Ausbildung enthalten sind

Wie?

Die Unterlagen müssen vor Beginn der Weiterbildung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingereicht werden.

  • Die Kurskosten (inkl. Prüfungsgebühren und Lehrgangsmaterialien) müssen mindestens 160 Euro betragen
  • Die Gesamtkosten der Maßnahme dürfen nicht höher als 3.000 Euro ausfallen
  • Förderung: bis zu 50% der Kursgebühren, maximal 2.000 Euro
  • Die übrigen 50% sind vom Arbeitgeber zu zahlen
  • Nicht förderfähig: Fahrt- und Unterbringungskosten

Wofür?

  • Der Weiterbildungsbonus kann für alle Veranstaltungen aus dem Angebot der Hamburger Zollakademie genutzt werden, die in den jeweiligen Preisrahmen passen.

Übersicht HZA-Veranstaltungen

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet eine umfassende Beratung und freut sich auf Ihre Anfrage. Weitere Informationen finden Sie auf der unten angegebenen Website.

Kontakt

IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
0431 / 9905 – 2222
foerderprogramme@ib-sh.de
www.ib-sh.de

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) möchte mithilfe dieses Förderprogramms das Bestreben nach beruflicher Weiterbildung in seiner Region stärken.

Sowohl kleine und mittelständige Unternehmen, als auch Privatpersonen können von der finanziellen Unterstützung profitieren und sie zur Qualifizierung nutzen.

Wer?

  • Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitern, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt (gemeinsam Veranlagte: 80.000 Euro)
  • Selbstständige, Berufsrückkehrer, Beschäftigte in Elternzeit, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten
  • Ausgenommen sind Unternehmen, die dem öffentlichen Dienst angehören

Was?

  • Die Maßnahme muss im Kontext zur aktuellen, betrieblichen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit stehen
  • Fachliche und fachübergreifende Qualifizierungen (z.B. zum Ausbau der sozialen oder methodischen Kompetenz)
  • Vorbereitungskurse für Externenprüfungen
  • Die Ausstellung erfolgt ausschließlich in Verbindung mit einem Beratungsgespräch und kann einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden
  • Nicht förderfähig: arbeitsplatzbezogene Maßnahmen, wie etwa Maschinen-Schulungen
  • Nicht förderfähig: Lehrgangsmaterial, Fahrtkosten, Unterbringung

Wie?

Die Beantragung muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

  • Die Kurskosten müssen mindestens 500 Euro betragen
  • Förderung: bis zu 50% der Kursgebühren, maximal 500 Euro

Wofür?

  • Der Bildungsscheck NRW kann für alle Veranstaltungen aus dem Angebot der Hamburger Zollakademie genutzt werden, die in den jeweiligen Preisrahmen passen.

Übersicht HZA-Veranstaltungen

Der Bildungsscheck NRW wird von autorisierten Beratungsstellen in Ihrer Nähe ausgegeben.

Kontakt

Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen
Autorisierte Beratungsstellen in Ihrer Nähe
0211 / 837 1929
www.weiterbildungsberatung.nrw

Weiterbildungsscheck Sachsen

Weiterbildungsscheck Sachsen

Der Weiterbildungsscheck Sachsen wird in zwei Varianten angeboten: betrieblich und individuell, abgestimmt auf die unterschiedlichen Bedingungen für Unternehmen und Privatpersonen. Die Finanzierung erfolgt über Mittel der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen.

Wer?

„betrieblich“

  • Kleine und mittelständische Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitern sowie Selbstständige mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen
  • Qualifizierung neuer Mitarbeiter oder zur Erschließung neuer Märkte
  • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, ebenso wie Höherqualifizierung von Mitarbeitern
  • Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen
  • Ergänzende Maßnahmen zur Berufsausbildung
  • Anpassung an neue Herausforderungen, z.B. Fachkräftemangel, neue Technologien

„individuell“

  • Dual Studierende, Werkstudenten und Auszubildende (ab 18 Jahren)
  • Beschäftigte, Berufsrückkehrer, Mitarbeiter in Elternzeit und Arbeitslose mit einer Einstellungszusage
  • Hauptwohnsitz in Sachsen

Was?

„betrieblich“

  • Förderung von bis zu 50% (inkl. ggf. Prüfungsgebühren)
  • Mind. 30% müssen vom Antragsteller selbst finanziert werden
  • Ausgenommen: Inhouse-Schulungen

„individuell“

  • Förderung bis zu 80% (inkl. ggf. Prüfungsgebühren)
  • Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Berufschancen und der beruflich nutzbaren Kompetenzen

Wie?

Die Beantragung muss vor der Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Zusätzlich darf der Lehrgang nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen.

„betrieblich“

  • Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber, mit drei Angeboten verschiedener Bildungsträger
  • Die Kosten der Maßnahme müssen mind. 700 Euro betragen
  • Die Bearbeitungszeit der Anträge liegt bei ca. 8 Wochen

„individuell“

  • Die Antragstellung erfolgt durch die Privatperson, mit drei Angeboten verschiedener Bildungsträger
  • Die Kosten der Maßnahme müssen mind. 1.000 Euro betragen
  • Die Bearbeitungszeit der Anträge liegt bei ca. 8 Wochen

Wofür?

  • Der Weiterbildungsscheck Sachsen kann für alle Veranstaltungen aus dem Angebot der Hamburger Zollakademie genutzt werden, die in den jeweiligen Preisrahmen passen.

Übersicht HZA-Veranstaltungen

Die Sächsische AufbauBank hat alle wichtigen Informationen für Sie online zusammengestellt und bietet gern persönliche Beratungsgespräche für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen an.

Kontakt

SAB Sächsische AufbauBank - Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
0351 /4910 - 4930
www.sab.sachsen.de

Weiterbildungsstipendium (bundesweit)

Weiterbildungsstipendium (bundesweit)

Das Weiterbildungsstipendium – auch bekannt als Begabtenförderung – ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und richtet sich an junge, motivierte Absolventen einer anerkannten Berufsausbildung, die sich noch weiter qualifizieren und ihre Kompetenzen weiterentwickeln wollen. Durch die finanzielle Unterstützung soll deren Potenzial ausgebaut und gefördert werden. Die bundesweite Durchführung koordiniert die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).

Wer?

  • Bestehen der Berufsausbildung mit einer Abschlussnote von mind. 1,9 oder mind. 87 Punkten
  • Oder ein bemerkenswerter Erfolg in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung unter 25 Jahre
  • Ausfallzeiten (z. B. Dienstpflicht, Elternzeit, Mutterschaftsurlaub, freiwilliges soziales Jahr, berufliche Vollzeitschule, mehr als dreimonatige Arbeitsunfähigkeit) können bis zu einer Summe von 36 Monaten angerechnet werden.
  • Weder Hochschulabsolvent noch Vollzeitstudent
  • Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche
  • Optional: aktuell arbeitslos, für den Markt aber nachweislich verfügbar

Da die Fördermittel begrenzt sind, kann die zuständige Stelle ggf. die Voraussetzungen anpassen, sollte die Bewerberzahl zu hoch sein

Was?

  • Berufsübergreifende und fachspezifische Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare, Zertifikatslehrgänge)
  • berufsbegleitende Aufstiegsfortbildungen und Hochschulstudiengänge, deren Inhalte auf der aktuellen Tätigkeit oder der erlernten Ausbildung aufbauen

Wie?

Der Antrag muss vor Start der Veranstaltung eingereicht werden.

  • Aktuell können innerhalb eines Förderzeitraums von drei Kalenderjahren bis zu 7.200 Euro an Zuschüssen beantragt werden, dies entspricht 2.400 Euro pro Jahr
  • Ihr Eigenanteil als Stipendiat liegt bei 10% je Weiterbildung
  • Findet die Weiterbildung außerhalb Ihres Wohnorts statt, sind auch die Fahrtkosten förderfähig

Wofür?

  • Das Weiterbildungsstipendium kann für alle Veranstaltungen der Hamburger Zollakademie genutzt werden.

Übersicht HZA-Veranstaltungen

Alle Fragen rund um das Weiterbildungsstipendium beantwortet Ihnen gern die Industrie- und Handelskammer, dort können Sie auch die Möglichkeit einer Beratung wahrnehmen.

Kontakt

Industrie- und Handelskammer Ihres Bundeslandes
Begabtenförderung
sowie
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung SBB
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
0228 / 6 29 31 - 0
info@sbb-stipendien.de
www.sbb-stipendien.de

Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit, mit dem Ziel der finanziellen Unterstützung im Falle einer notwendigen beruflichen Weiterbildung oder einer Umschulung. Grundvoraussetzung ist ein Beratungsgespräch, bei dem der Bildungsbedarf individuell festgestellt wird.

Leider können die Bildungsgutscheine nicht für unsere Veranstaltungen eingelöst werden.

Für mehr Details, einen Beratungstermin und Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Lehrgang, wenden Sie sich gern an Ihr zuständiges Jobcenter (Bezirk Ihres Wohnsitzes).

Kontakt

Agentur für Arbeit
Jobcenter Ihres Wohnbezirks
0800 / 4 5555 00
www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Ratenzahlung

Sie möchten unsere Seminargebühren in Teilbeträgen zahlen? Sprechen Sie uns gern an.

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