Update Verbrauchsteuerrecht 2025
Steuerpraxis: Änderungen und Neuerungen im Rundumblick
Online, 2,0 Stunden
Neu! Ihr Rundumblick zum Verbrauchsteuerrecht 2025 – praxisnah & kompakt! So wappnet die Hamburger Zollakademie Sie mit einem Update für all die vielen großen und kleinen Herausforderungen fürs neue Jahr!
Praxisnah: In diesem Update-Webinar liegt der Schwerpunkt auf den für die Steuerpraxis relevanten Änderungen und Neuerungen 2025.
Kompakt: Unser Experte fasst für Sie das Wesentliche aus aktuellen Themen der Verbrauchsteuer zusammen – wie u.a. zur Energie- und Stromsteuer, zum EMCS-Verfahren, zur Tabaksteuer, Alkoholsteuer und Plastiksteuer.
Zum 1. Januar 2025 sollen wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, steuerliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen zu sichern, die Bürokratie zu reduzieren und digitale Prozesse zu stärken.
Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG wird unbefristet auf 20,00 EUR/MWh festgeschrieben. Für begünstigte Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wird die steuerliche Belastung dadurch auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 EUR/MWh gesenkt. Auch die Steuerbegünstigungen für Stromerzeugungsanlagen sollen neu geregelt werden.
Ab 2025 müssen Energiesteueranmeldungen sowie Steuerentlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließ-lich über die Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IV-VA) im Zoll-Portal gestellt werden. Dies soll die Bearbeitung be-schleunigen, stellt jedoch Unternehmen vor die Herausforderung, ihre internen Prozesse rechtzeitig anzupassen.
Neue Meldepflichten betreffen ab 2025 insbesondere Stromversorger und Erdgaslieferant. Die virtuelle Anlagenverklammerung von Strom-erzeugungsanlagen an unterschiedlichen Standorten soll entfallen, um den Ausschluss von Steuerbefreiungen zu vermeiden. Auch die steuerliche Förderung von Stromspeichern wird ausgeweitet. Zwischengespeicherter steuerfreier Strom bleibt bei der Entnahme steuerfrei, solange er nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Trotz der geplanten Vorteile bestehen politische Unsicherheiten im Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz muss in der Sitzungswoche vom 16. bis 20. Dezember 2024 vom Bundestag verabschiedet und anschließend im Bundesrat beschlossen werden. Vertreter des Bun-desfinanzministeriums haben bereits Zweifel geäußert, ob das Vorhaben eine Mehrheit finden wird. Als Alternative prüft das Ministerium, ob einzelne Maßnahmen durch Änderung der Strom- und Energiesteuerverordnungen umgesetzt werden können.
Das Update-Webinar beleuchtet für Sie danach – am 28. Januar 2025 – die geplanten Änderungen und zeigt auf, wie Sie sich als Unternehmen jetzt auf die Herausforderungen und Unsicherheiten vorbereiten können. So behalten Sie den Überblick, damit auch Ihr Unternehmen in punkto Verbrauchsteuer gut gewappnet ins Jahr 2025 gehen kann.
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Praxiswissen Verbrauchsteuerrecht
Grundlagen, Begriffe, Verfahren, Steueraussetzung
Praxisnah. Kundennah. Citynah.
Webinarinhalt
- Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
- Zukunft der Steuerbegünstigungen für das Produzierende Gewerbe und Stromerzeugungsanlagen
- Digitale Energiesteueranmeldungen und Steuerentlastungsanträge über das Zoll-Portal
- Neue Meldepflichten für Stromversorger und Erdgaslieferanten
- Stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung
- Überblick über die aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BFH und der Finanzgerichte zur Verbrauchsteuer
Tagesablauf
10:00 - 12:00 Uhr | Durchführung des Webinars |
ca. 12:00 Uhr | Ende des Webinars |
Bertil Kapff
Bertil Kapff ist Steuerberater und Director Verbrauchsteuern bei der WTS GmbH in Düsseldorf. Er ist auf die Beratung im Bereich der Energie- und Stromsteuer sowie des Alkoholsteuerrechts spezialisiert. Hierbei bilden Steuerbegünstigungen für das Produzierende Gewerbe, die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und die Einführung von Tax Compliance Systemen die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit. Als etablierter Referent zur Energie- und Stromsteuer teilt er zudem sein Wissen in verschiedenen Konferenzen, Seminaren und Aufsätzen.
Hinweis
Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.
Webinar € 249,00 zzgl. MwSt. *
* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Webinarunterlage und ein Teilnehmerzertifikat als PDF-Datei.