Umsatzsteuer und Intrastat

Innergemeinschaftliche Warenverkehre im Fokus von Umsatzsteuer und Statistik

Praxisseminar, 1-tägig, 09:00 bis 17:00 Uhr

Dieses Seminar findet als Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE statt.

Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erhebung des grenzüberschreitenden tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland sind nur dann Meldungen abzugeben, wenn Waren körperlich in einen anderen Mitgliedstaat versendet werden bzw. aus einem anderen Mitgliedstaat eingehen.

Auskunftspflichtig ist jeder Steuerpflichtige, der nach § 18 des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland verpflichtet ist, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben und die aktuellen Anmeldeschwellen überschreitet.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat allerdings auch umsatzsteuerliche Auswirkungen; so sind nicht nur Meldungen zur Intrastat, sondern auch Meldungen zur Umsatzsteuer abzugeben.

Grundsätzlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Rechtsgebiete. Allerdings ist ein besonderes Kennzeichen der Intrastat die enge Verbindung zur Umsatzsteuer, durch die insbesondere die Auskunftspflichtigen ermittelt und die Qualität der gesammelten Statistikdaten geprüft werden können. Die Nähe von Intrastat und Umsatzsteuer führt in der Praxis dazu, dass die Regelungen des Umsatzsteuerrechts im grenzüberschreitenden Warenverkehr zur Erstellung der statistischen Meldungen herangezogen werden.

Häufig ist die Intrastat nicht in der Logistik, sondern in der Steuerabteilung eines Unternehmens angesiedelt. Zur Erfüllung der steuerlichen und statistischen Verpflichtungen sind jedoch unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Regelungen zu beachten. Dies gilt z.B. für Melde-(Bezugs-)Zeiträume, Bewertungsfragen, Korrekturen und die besonderen Waren und Warenbewegungen.

Schwierig sind insbesondere Transaktionen mit mehr als zwei Beteiligten (Reihen- oder Dreiecksgeschäfte) die Abgrenzung von Dienstleistungen und Warenlieferungen sowie die Meldepflicht bei grenzüberschreitenden bzw. vor- oder nachgeschalteten Bearbeitungsvorgängen.

Ihr Nutzen:

Sie erfahren von unseren Expertinnen, wann Übereinstimmungen zwischen steuerlichen und statistischen Pflichten bestehen und welche Vorgänge Sie aus steuerrechtlicher/statistischer Sicht unterschiedlich zu behandeln haben. Dies ist vor allem hilfreich für Sie, wenn Sie die durch das Statistische Bundesamt angemahnten Differenzen zwischen Steuer- und Statistikdaten aufklären.


Bitte beachten Sie, dass der Präsenztermin in Münster im AWA-Tagungszentrum Münster, Königstrasse 46, 48143 Münster stattfindet. Der Präsenztermin in München findet im AWA-Tagungszentrum München, Seidlstrasse 8, 80335 München statt.


Hinweis für Sie

Digitale Schulungsunterlagen! Vergessen Sie nicht Ihren eigenen Laptop!

Gut für alle: Anfang 2024 hatte die Hamburger Zollakademie ihre Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Wir sind damit den Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gern nachgekommen, die Unterlagen seither für Sie noch flexibler elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese elektronisch bearbeiten oder archivieren, oder ausdrucken wollen. Im Vorfeld des Seminars erhalten Sie einen Link, über den Sie sich die Schulungsunterlagen als PDF-Dokument aus der HZA-Cloud herunterladen können.

Gut für Sie: Über die Suchfunktion können Sie Inhalte schnell wiederfinden und sich direkt im Dokument Notizen machen. Und: Die digitalen Unterlagen sparen Papier und Platz!

Wichtig! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Seminarinhalt

  • Einführung Intrahandelsstatistik und Umsatzsteuer
  • Ausgewählte Fallbeispiele
  • Reihen- und Dreiecksgeschäfte
  • Werklieferung/Werkleistung, sonstige Leistungen (USt) vs. Lohnveredelung (Intrastat)
  • Befreiungen, Retouren und Gutschriften   
  • Das statistische Kontrollsystem anhand von Steuerdaten

Tagesablauf

09:00-10:45

  • Begrüßung und Einführung
  • Einführung „Intrastat“

10:45-11:00

Pause

11:00-12:30

  • Einführung „Umsatzsteuer“
  • Zusammenspiel Steuer und Statistik

12:30-13:30

Pause

13:30-15:00

  • Steuerpflicht/Auskunftspflicht bei Reihen- und Dreiecksgeschäften
  •  Grenzüberscheitende Be- und Verarbeitungsvorgänge, Reparaturen
    •  Werklieferungen, Werkleistungen, sonstige Leistungen (Umsatzsteuer)
    • Lohnveredelung (Intrastat)
    • Beistellungen
  • Versandhandel
  • Konsignationslager
  •  Intrastat-Befreiungsliste

15:00-15:15

Pause

15:15-17:00

  • Sonstiges (Gutschriften, Korrekturen, besondere Waren und Warenbewegungen)
  • Umsatzsteuer vs. Intrastat – Datenkontrolle und Datenabgleich
  •  Ausblick
    • Mikrodatenaustausch
    • Reform des Mehrwertsteuerrechts in der EU
    • Klärung offener Fragen und Abschlussbesprechung

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende, die in ihrem Unternehmen für die Abwicklung der Intrahandels-statistik verantwortlich sind sowie an Spediteure und Beratungsunternehmen. Es ist auch für Mitarbeitende geeignet, die mit der Erstellung von statistischen Datenerfassungsprogrammen beschäftigt sind.

Grundkenntnisse der Außenhandelsstatistik werden dabei vorausgesetzt.

München
Jenny Clermont

Jenny Clermont

Dipl.-Finanzwirtin // Statistisches Bundesamt // Bonn

Termine

  • 03.07.2025
  • 25.11.2025
Münster , Westf
Jenny Clermont

Jenny Clermont

Dipl.-Finanzwirtin // Statistisches Bundesamt // Bonn

Termine

  • 03.07.2025
  • 25.11.2025

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

Seminarbeschreibung als PDF Download
03.07.2025, 09:00 - 17:00 Uhr
Münster , Westf
€ 690,00 zzgl. MwSt. *
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25.11.2025, 09:00 - 17:00 Uhr
München
€ 690,00 zzgl. MwSt. *
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*Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche digitale Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen beim Seminar. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

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