Praxiswissen Verbrauchsteuern
Grundlagen, Begriffe, Verfahren, Steueraussetzung
Praxisseminar, 1-tägig, 09:00 bis 16:30 Uhr
Verbrauchsteuern stellen mit einem Aufkommen von ca. 63,2 Mrd. EUR/Jahr die wichtigste Einnahmequelle der Zollverwaltung dar (zum Vergleich: die Einnahmen aus Einfuhrzöllen belaufen sich lediglich auf ca. 4,7 Mrd. EUR/Jahr). Die Verbrauchsteuern werden auf verbrauchsteuerpflichtige Waren erhoben, die im deutschen Steuergebiet in den Wirtschaftskreislauf treten und ver- oder gebraucht werden.
Waren, die der Verbrauchsteuer unterliegen (sogenannte Steuergegenstände) sind verbrauchsfähige Güter des täglichen Konsums (Mineralöl, Strom, Tabakwaren, Alkohol, Kaffee usw.), die in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen näher bestimmt sind. Dies geschieht durch einen Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur.
Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche Verwendung dieser Waren unterliegen der Steueraufsicht durch die Zollverwaltung. Die Herstellung, Be- oder Verarbeitung sowie Lagerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung erfolgen im Steuerlager. Ferner dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung in Steuerlagern empfangen oder von diesen versandt werden.
Die Verbrauchsteuer entsteht erst mit Entfernung der Waren aus dem Steuerlager oder mit Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerschuldner wird der Steuerlagerinhaber. Dieser bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Hauptzollamt. Hinsichtlich weiterer Steuerentstehungstatbestände verweist das Verbrauchsteuerrecht auf die einschlägigen zollrechtlichen Vorschriften.
Wie im Zollrecht ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Formalitäten im Verbrauchsteuerrecht von großer Bedeutung; Fehler können leicht zur ungewollten Entstehung der Verbrauchsteuer führen. Für Mitarbeiter von Unternehmen ist es daher wichtig, über den praktischen Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren informiert zu sein. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Praxistipps.
Sie möchten Ihr Wissen zum EMCS vertiefen?
Besuchen Sie einfach unser Seminar EMCS - Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
Praxisnah. Kundennah. Citynah.
Hinweis für Sie
Digitale Schulungsunterlagen! Vergessen Sie nicht Ihren eigenen Laptop!
Gut für alle: Anfang 2024 hatte die Hamburger Zollakademie ihre Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Wir sind damit den Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gern nachgekommen, die Unterlagen seither für Sie noch flexibler elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese elektronisch bearbeiten oder archivieren, oder ausdrucken wollen. Im Vorfeld des Seminars erhalten Sie einen Link, über den Sie sich die Schulungsunterlagen als PDF-Dokument aus der HZA-Cloud herunterladen können.
Gut für Sie: Über die Suchfunktion können Sie Inhalte schnell wiederfinden und sich direkt im Dokument Notizen machen. Und: Die digitalen Unterlagen sparen Papier und Platz!
Wichtig! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!
Inhalt
- Einführung
- Bedeutung der Verbrauchsteuern
- Arten der Verbrauchsteuern
- Unterschiede
- Besonderheit: Energiesteuer
- Steuergegenstand
- Steuerentstehung
- Steuerlager: Bewilligung, praktische Aspekte
- Verfahren der Steueraussetzung
- Steuervergünstigungen
- EMCS
- Verbrauchsteuernummer
- Erlass / Erstattung
Tagesablauf
ab 8:45 Uhr | Empfang |
9:00 Uhr | Beginn des Seminars |
10:45 Uhr - 11:00 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
12:30 Uhr - 13:30 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
15:00 Uhr - 15:15 Uhr | Tee- und Kaffeepause |
ca. 16:30 Uhr | Ende des Seminars und Austeilung der Teilnehmerzertifikate |
Alle Personen, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren umgehen und einen ersten Einblick in das Verbrauchsteuerrecht erhalten wollen.
Die Teilnehmer benötigen keine Vorkenntnisse. Das Seminar ist aber auch für Personen geeignet, die bereits praktische Erfahrungen in bestimmten Bereichen haben und diese durch Hintergrundwissen vertiefen möchten.
Hardy Bublitz
Hardy Bublitz, Diplom-Finanzwirt (FH), war von 2013 bis 2017 Leiter Indirect Tax Advocacy & Litigation DACH bei der Shell Deutschland Oil GmbH und ist jetzt als freiberuflicher Berater und als Berater der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin im Zoll- u. Verbrauchsteuerrecht tätig. Hardy Bublitz war nach seinem Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung als Beamter in der Bundeszollverwaltung, u.a. als Betriebsprüfer für Betriebe der Mineralölwirtschaft, beschäftigt und wechselte 1985 in die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Deutsche Shell AG. Nach einigen Jahren als Referent der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung hat er 2000 die Leitung der Abteilung übernommen. Danach hat er verschiedene nationale und internationale Indirect Tax Jobs in leitender Funktion bei der Shell wahrgenommen.
Hardy Bublitz war in mehreren europäischen und nationalen Wirtschaftsverbänden im Bereich Indirect Tax aktiv, u.a. als Sprecher des Arbeitskreises Zoll im Mineralölwirtschaftsverband. Seine Qualität als Referent hat er bei Vorträgen beim Europäischen Zollrechtstag und Deutschen Energiesteuertag unter Beweis gestellt. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen und nationalen Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.
Hardy Bublitz
Hardy Bublitz, Diplom-Finanzwirt (FH), war von 2013 bis 2017 Leiter Indirect Tax Advocacy & Litigation DACH bei der Shell Deutschland Oil GmbH und ist jetzt als freiberuflicher Berater und als Berater der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin im Zoll- u. Verbrauchsteuerrecht tätig. Hardy Bublitz war nach seinem Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung als Beamter in der Bundeszollverwaltung, u.a. als Betriebsprüfer für Betriebe der Mineralölwirtschaft, beschäftigt und wechselte 1985 in die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Deutsche Shell AG. Nach einigen Jahren als Referent der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung hat er 2000 die Leitung der Abteilung übernommen. Danach hat er verschiedene nationale und internationale Indirect Tax Jobs in leitender Funktion bei der Shell wahrgenommen.
Hardy Bublitz war in mehreren europäischen und nationalen Wirtschaftsverbänden im Bereich Indirect Tax aktiv, u.a. als Sprecher des Arbeitskreises Zoll im Mineralölwirtschaftsverband. Seine Qualität als Referent hat er bei Vorträgen beim Europäischen Zollrechtstag und Deutschen Energiesteuertag unter Beweis gestellt. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen und nationalen Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Die HZA Hamburger Zollakademie liegt zentral zu den U-/S-Bahn und Bus-Stationen am Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof sind es ca. 5 Minuten Fußweg zu uns.
Am einfachsten finden Sie Ihren schnellsten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Seite des HVV.
Vom Flughafen
Auch vom Flughafen können Sie mit der S-Bahn (S1) bis zum Hauptbahnhof fahren. Ein Taxi kostet unter „normalen“ Verkehrsumständen ca. 29,00 € (Fahrtzeit ca. 30 Min.).
Mit dem Auto
Die HZA Hamburger Zollakademie befindet sich in der Innenstadt. Hier finden Sie leider keine einzelnen Parkplätze an den Straßen, sodass wir Ihnen die umliegenden Parkhäuser empfehlen möchten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald in der HZA Hamburger Zollakademie begrüßen zu dürfen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Parkplatzempfehlungen Hamburg (PDF)
Hotelempfehlungen
Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Hamburg ein Hotel benötigen, haben wir Ihnen ein paar Hotels in der Nähe der HZA zusammengestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweis
Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.
* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche digitale Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.