Plastiksteuer in Deutschland

Neuartige Abgaben, Einwegkunststofffonds und Erfahrungen aus anderen EU-Ländern

Online, 2,0 Stunden

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.

Nach aktuellem Stand soll zum 1. Januar 2026 eine nationale Plastiksteuer in Deutschland eingeführt werden. Diese neue Abgabe soll die Kosten der EU-Kunststoffabgabe an die Hersteller und Importeure von Einweg-Plastikverpackungen weitergeben. Die Bundesregierung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung über die Ausgestaltung der Steuer, die voraussichtlich rund 1,4 Milliarden Euro einbringen soll. Ziel ist es, eine effiziente und bürokratiearme Lösung zu entwickeln.

Die EU-Mitgliedstaaten sind seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet, eine Abgabe an die EU zu zahlen, die sich nach der Menge der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle richtet, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten anfallen. Eine EU-weite Harmonisierung der Besteuerungssysteme liegt jedoch aktuell noch in weiter Ferne.

Während die meisten Mitgliedstaaten die Abgabe derzeit aus ihren nationalen Haushalten zahlen, haben andere Staaten neue Steuern oder vergleichbare Abgaben auf Kunststofferzeugnisse eingeführt.

Insbesondere Einwegkunststoffverpackungen im Lebensmittelbereich fallen zudem seit dem 1. Januar 2024 unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Demnach sind diese Hersteller und Importeure verpflichtet, eine jährliche Abgabe in einen zentralen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzuzahlen.

Durch diese Sonderabgabe sollen die Hersteller und Importeure an den Kosten der kommunalen Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligt werden.

Diese Maßnahmen bringen zusätzliche finanzielle Belastungen und Compliance-Pflichten für Sie als betroffenes Unternehmen mit sich. Angesichts dieser Entwicklungen ist es entscheidend, dass Sie die sich abzeichnenden Rechtsänderungen aufmerksam verfolgen. Und nicht nur das, sondern, dass Sie sich rechtzeitig wappnen, wie Sie die Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte regeln.

Diese gemeinsame Veranstaltung der Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE informiert Sie frühzeitig und knackig in zwei Stunden. So gerüstet können Sie Ihr Unternehmen ebenso effizient wie rechtskonform auf die Plastiksteuer vorbereiten. Unser Experte beantwortet Ihnen gern im Rahmen des Webinars Ihre Fragen, bietet Tipps und steht für Diskussionen zur Verfügung!

Webinarinhalt

  • Ein aktueller Überblick über die neuartigen Abgaben für Einwegplastik
  • Einwegkunststofffonds: Funktionsweise, Meldepflichten und Anforderungen
  • Stand der Einführung einer Plastiksteuer in Deutschland
  • Erfahrungen zur Kunststoffbesteuerung aus anderen europäischen Ländern

Das Webinar richtet sich vorwiegend an:

  • Mitarbeiter in Zoll- & Steuerabteilungen, die mit der Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte beauftragt wurden
  • Verantwortliche für Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Logistik
  • Umweltbeauftragte und Compliance Manager
02.12.2024
Bertil Kapff

Bertil Kapff

Bertil Kapff ist Steuerberater und Director Verbrauchsteuern bei der WTS GmbH in Düsseldorf. Er ist auf die Beratung im Bereich der Energie- und Stromsteuer sowie des Alkoholsteuerrechts spezialisiert. Hierbei bilden Steuerbegünstigungen für das Produzierende Gewerbe, die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und die Einführung von Tax Compliance Systemen die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit. Als etablierter Referent zur Energie- und Stromsteuer teilt er zudem sein Wissen in verschiedenen Konferenzen, Seminaren und Aufsätzen.

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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02.12.2024, 10:00 - 12:00 Uhr
Webinar
€ 249,00 zzgl. MwSt. *
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* Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Webinarunterlage und ein Teilnehmerzertifikat als PDF-Datei. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 % auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

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