Nachweispflichten in der Umsatzsteuer

Praktische Handhabung von Gelangensbestätigung/Spediteursbescheinigung/Ausgangsvermerk und weiteren Nachweisen

Praxisseminar, 1-tägig, 09:00 bis 17:00 Uhr

Dieses Seminar findet als Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE statt.

Wie gut kennen Sie Ihre Nachweispflichten in der Umsatzsteuer?

Mit Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) waren vormals zum 1. Januar 2012 bei Ausfuhren und final zum 1. Oktober 2013 bei innergemeinschaftlichen Lieferungen umfangreiche Änderungen bei der Nachweisführung in Kraft getreten. Aufgrund der seit 1. Januar 2020 gültigen Mehrwertsteuerreform („Quick Fixes“) sind zudem weitreichende Änderungen der Nachweisführung der innergemeinschaftlichen Lieferungen erfolgt, die u. a. auch eine Änderung der §§ 17a ff. UStDV beinhalten.

So wird erstmals eine sogenannte Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- bzw. Versendungsfällen in § 17a UStDV n.F. enthalten sein. Als der liefernde Unternehmer müssen Sie hierzu im Besitz bestimmter (Beleg-)Nachweise sein. Diese Vermutungsregelung kann die Finanzbehörde jedoch widerlegen. Umso wichtiger ist es, die Belegnachweisführung ordnungsgemäß vorzuhalten.

Zudem wurden zum 1. Januar 2020 in Art. 45a MwSt-DVO unionsweite Bedingungen festgelegt, unter denen der Gegenstand der Lieferung als in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert bzw. versendet gilt. Auch die Rechtsprechung setzt weiterhin Zeichen bei der Nachweisführung – insbesondere im Hinblick auf die korrekte Rechnungslegung.

Im Bereich der Ausfuhrnachweise sind die umsatzsteuerlichen Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren angepasst worden. Bei Ausfuhrlieferungen ist hinsichtlich der formellen Belege maßgeblich danach zu unterscheiden, ob die Waren in ATLAS bei den Zollbehörden angemeldet werden oder nicht.

Ihr Nutzen:

Unsere Expertin bietet Ihnen mehr Überblick über die zur Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung erforderlichen Nachweise. Diese sind wichtig, um für die Praxis sowohl Rechtssicherheit im Rahmen der Ausstellung als auch bei der Prüfung erhaltener Nachweise zu erhalten. Sie thematisiert für Sie etwaige Fallstricke bei den Belegnachweisen, die im Rahmen von USt-Sonderprüfungen bzw. Betriebsprüfungen seitens der Finanzverwaltung aufgegriffen werden könnten.


Bitte beachten Sie, dass der Präsenztermin in Münster im AWA-Tagungszentrum Münster, Königstrasse 46, 48143 Münster stattfindet.


Hinweis für Sie

Digitale Schulungsunterlagen! Vergessen Sie nicht Ihren eigenen Laptop!

Gut für alle: Anfang 2024 hatte die Hamburger Zollakademie ihre Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Wir sind damit den Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gern nachgekommen, die Unterlagen seither für Sie noch flexibler elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese elektronisch bearbeiten oder archivieren, oder ausdrucken wollen. Im Vorfeld des Seminars erhalten Sie einen Link, über den Sie sich die Schulungsunterlagen als PDF-Dokument aus der HZA-Cloud herunterladen können.

Gut für Sie: Über die Suchfunktion können Sie Inhalte schnell wiederfinden und sich direkt im Dokument Notizen machen. Und: Die digitalen Unterlagen sparen Papier und Platz!

Wichtig! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Seminarinhalt

  • Nachweisanforderungen in der Umsatzsteuer
  • Die korrekte Erstellung von Rechnungen
  • Nachweisanforderungen bei steuerfreien Lieferungen
  • Nachweispflichten bei Lieferungen in Drittländer (§§ 8 ff. UStDV)
  • Die Reform der Mehrwertsteuer und Nachweisanforderungen seit 1. Januar 2020

Tagesablauf

09:00-10:30

  • Begrüßung und Einführung
  • Die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Anforderungen an die Rechnung

10:30-10:45

Pause

10:45-12:30

  • Die Nachweisanforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung, Gelangensnachweis, CMR-Frachtbrief, Spediteursbescheinigung etc. im Detail)

12:30-13:30

Pause

13:30-15:00

  • Die Nachweisanforderungen bei Ausfuhrlieferungen (Ausgangsvermerk, alternativer Ausgangsvermerk etc. im Detail)

15:00-15:15

Pause

15:15-17:00

  • Spezialfälle und Nachweispflichten
  • Gebrochene Beförderung und Versendung
  • Aktuelles zum Reihengeschäft
  • Reform der Umsatzsteuer – Quick Fixes
  •  Meldewesen/Überblick USt-Compliance
  • Klärung offener Fragen und Abschlussbesprechung

Die Schulung richtet sich an sachbearbeitende Personen in Unternehmen, die bereits über Vorkenntnisse im Bereich des Umsatzsteuerrechts verfügen bzw. die in ihrer täglichen Praxis mit der Problematik der Nachweispflichten konfrontiert sind und ihre vorhandenen Kenntnisse vertiefen möchten.

Auch Angehörige rechtsberatender Berufe und Steuerberatende, die sich grundlegend über Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Bezug zum Umsatzsteuerrecht informieren möchten, erhalten in der Schulung die erforderlichen Kenntnisse.

Münster , Westf
Britta Lüger

Britta Lüger

Termine

  • 27.03.2025
  • 16.09.2025
Webinar
Britta Lüger

Britta Lüger

Termine

  • 27.03.2025
  • 16.09.2025

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

Seminarbeschreibung als PDF Download
27.03.2025, 09:00 - 17:00 Uhr
Webinar
€ 690,00 zzgl. MwSt. *
Buchen
16.09.2025, 09:00 - 17:00 Uhr
Münster , Westf
€ 690,00 zzgl. MwSt. *
Buchen

*Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche digitale Seminarunterlage, ein Teilnehmerzertifikat, Kaffee-/Teepausen sowie ein gemeinsames Mittagessen beim Seminar. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.

© 2025 HZA Hamburger Zollakademie