EU-Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit

Neue EU-Zwangsarbeitsverordnung: Verbannung von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten vom EU-Markt

Online, 2,0 Stunden

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltungen mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.

Zwangsarbeit gibt es in vielen Ländern der Welt. Bei vielen Produkten, die in die EU eingeführt werden, besteht der Verdacht oder die Kenntnis, dass sie von Menschen unter Zwang hergestellt wurden.

In den USA gilt ein Einfuhrverbot von Produkten aus Zwangsarbeit in Bezug auf China bereits seit 2022. Nun hat der Rat die EU-Zwangsarbeitsverordnung („Forced Labour Regulation“, „FLR“) angenommen, wodurch einem Inkrafttreten der umfassenden Verbote des Handels mit Produkten, die unter Mitwirkung von Zwangsarbeit hergestellt wurden, nichts mehr im Wege steht. Die Verordnung enthält sowohl ein Verbot des Inverkehrbringens und der Bereitstellung auf dem Unionsmarkt als auch der Ausfuhr von entsprechenden Produkten. Durch die Regelungen werden Wirtschaftsbeteiligte vor neue Herausforderungen gestellt, die eine Rückverfolgung der eigenen Lieferketten und eine selbstständige Risikobewertung erfordern. Die EU-Verordnung ist nicht auf China beschränkt! Zudem wird sie nicht auf einen bestimmten Güterkreis beschränkt sein und unabhängig vom Wert der jeweiligen Güter gelten!

Wirtschaftsbeteiligte aller Größenordnung müssen sicherstellen und gegebenenfalls nachweisen, dass die Produkte, die sie auf dem Unionsmarkt bereitstellen, frei von Zwangsarbeit hergestellt werden.

Für die Umsetzung der daraus resultierenden Pflichten müssen bereits vor Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2027 die notwendigen Strukturen im Unternehmen aufgebaut werden. Wertschöpfungsketten sollten bereits im Voraus analysiert und gegebenenfalls strukturell angepasst werden. Andernfalls drohen bei Verstößen nicht nur erhebliche Sanktionen, Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile, sondern auch das Verbot der Einfuhr der betreffenden Waren auf dem europäischen Markt.

Ihr Nutzen

Nach zwei Stunden am Bildschirm kennen Sie die Pflichten, die sich aus der EU-Zwangsarbeitsverordnung für Ihr Unternehmen ergeben und wie Sie diese erfüllen können. Unsere Experten geben Ihnen Hinweise an die Hand, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Compliance-Strukturen zu implementieren, den neuen Pflichten gerecht zu werden und um Sanktionen zu vermeiden.

Webinarinhalt

  • Hintergrund und Kontext
  • Anwendungsbereich
  • Rechtliche Grundlagen und Rechtsfragen
  • Praktische Auswirkungen
  • Fragen, Antworten und Diskussion

Das Webinar richtet sich an Zollverantwortliche, Compliance-Beauftragte, Zoll- und Compliance-Berater, Entscheider für Einkauf, Produktion und Vertrieb sowie an alle Interessierten, die einen Überblick über den neuen gesetzlichen Rahmen erhalten möchten.

15.01.2025
Marvin Baumeister

Marvin Baumeister

Rechtsanwalt // AWB Law GmbH // Münster

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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15.01.2025, 09:00 - 11:00 Uhr
Webinar
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