Einreihung von Energieerzeugnissen

Grundlagen Zolltarif, Steuergegenstände, Steuertarif, Steueraussetzung

Online, 0,5-tägig, 09:00 bis 12:30 Uhr

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE.

Erzeugnisse, die der Energiesteuer unterliegen (sogenannte Steuergegenstände), sind im Energiesteuergesetz durch Verweis auf den Zolltarif definiert. Auch der Steuertarif bedient sich für die Zuordnung der Steuersätze im Wesentlichen der Klassifizierung des Zolltarifs. Für die zutreffende energiesteuerliche Einstufung von Erzeugnissen ist es daher zwingend erforderlich, dass Sie über ausreichende Kenntnisse des Zolltarifs verfügen.

Der Zolltarif ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis (Nomenklatur) für den grenzüberschreitenden Warenverkehr, der auf dem Harmonisiertem System (HS) zur Bezeichnung und Codierung von Waren basiert. Maßgebender Zolltarif in der Union ist die Kombinierte Nomenklatur (KN). Die wesentlichen Energieerzeugnisse finden sich im Kapitel 27 der KN. Im Kapitel 27 wird zwischen aromatischen und nichtaromatischen Mineralölen unterschieden, die energiesteuerlich unterschiedlich eingestuft werden. Falsche Einstufungen können bei der energiesteuerlichen Abwicklung u.U. steuerschuldrechtliche Folgen auslösen. Die typischen Kraft- u. Heizstoffe sind in den Unterpositionen der KN 2710 des Zolltarifs aufgeführt. Die Einreihung in die Unterpositionen der KN 2710 ist entscheidend für die Höhe Ihres Steuersatzes, weil der Steuertarif nach den Unterpositionen der KN differenziert.

Neben der Definition der Steuergegenstände und der Höhe der Steuersätze ist die Unterposition der KN auch dafür maßgebend, ob ein Energieerzeugnis dem Steueraussetzungsverfahren unterliegt. Die Unterposition der KN ist daher für sie das entscheidende Klassifizierungsmerkmal im Energiesteuerrecht.

Fehler bei Ihrer Klassifizierung können leicht zur ungewollten Entstehung des Zolls und/ oder der Energiesteuer führen. Für Sie als Mitarbeiter eines Unternehmens, das mit diesen Erzeugnissen umgeht, ist es daher wichtig, über das notwendige Praxiswissen im Zolltarifrecht zu verfügen. Unser Experte vermittelt Ihnen in diesem Kooperationswebinar der Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE sämtliche notwendigen Kenntnisse und Praxistipps.

Webinarinhalt

  • Zolltarif
    • Aufbau der Codenummern
    • Allgemeine Tarifierungsvorschriften (ATV)
    • Ermittlung der Codenummern
    • Aufbau Kapitel 27 des Zolltarifs
    • Unterscheidungsmerkmale KN 2707, 2710, 2713
    • Einreihung in die Unterpositionen der KN 2710
    • Abgrenzung schweres Heizöl (HS) zu Schmierölen
  • Steuergegenstände nach dem Energiesteuergesetz
    • Katalog der steuerpflichtigen Energieerzeugnisse
    • Auffangklausel
  • § 4 Erzeugnisse, sonstige Energieerzeugnisse
  • Steuertarif
    • Kraftstoffe
    • Heizstoffe
  • Innerbetriebliche Organisation

 

Tagesablauf

ab 08:50 Uhr

Webinar-Raum wird geöffnet

09:00 - 10:30 Uhr

Durchführung des Webinars

10:30- 11:00 Uhr

Pause

11:00 - 12:30 Uhr

Durchführung des Webinars

bis ca 12:30 Uhr

Ende des Webinars

Alle Personen, die mit der zolltariflichen und energiesteuerlichen Einstufung von Energieerzeugnissen befasst sind und einen ersten Einblick in diese komplexe Thematik erhalten wollen.

Als Teilnehmer benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Das Webinar ist auch für Personen geeignet, die bereits über praktische Erfahrungen in diesem Bereich verfügen und diese durch Hintergrundwissen vertiefen möchten.
28.11.2024
Hardy Bublitz

Hardy Bublitz

Hardy Bublitz, Diplom-Finanzwirt (FH), war von 2013 bis 2017 Leiter Indirect Tax Advocacy & Litigation DACH bei der Shell Deutschland Oil GmbH und ist jetzt als freiberuflicher Berater und als Berater der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin im Zoll- u. Verbrauchsteuerrecht tätig. Hardy Bublitz war nach seinem Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung als Beamter in der Bundeszollverwaltung, u.a. als Betriebsprüfer für Betriebe der Mineralölwirtschaft, beschäftigt und wechselte 1985 in die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Deutsche Shell AG. Nach einigen Jahren als Referent der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung hat er 2000 die Leitung der Abteilung übernommen. Danach hat er verschiedene nationale und internationale Indirect Tax Jobs in leitender Funktion bei der Shell wahrgenommen.

Hardy Bublitz war in mehreren europäischen und nationalen Wirtschaftsverbänden im Bereich Indirect Tax aktiv, u.a. als Sprecher des Arbeitskreises Zoll im Mineralölwirtschaftsverband. Seine Qualität als Referent hat er bei Vorträgen beim Europäischen Zollrechtstag und Deutschen Energiesteuertag unter Beweis gestellt. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen und nationalen Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.

28.03.2025
Hardy Bublitz

Hardy Bublitz

Hardy Bublitz, Diplom-Finanzwirt (FH), war von 2013 bis 2017 Leiter Indirect Tax Advocacy & Litigation DACH bei der Shell Deutschland Oil GmbH und ist jetzt als freiberuflicher Berater und als Berater der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin im Zoll- u. Verbrauchsteuerrecht tätig. Hardy Bublitz war nach seinem Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung als Beamter in der Bundeszollverwaltung, u.a. als Betriebsprüfer für Betriebe der Mineralölwirtschaft, beschäftigt und wechselte 1985 in die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Deutsche Shell AG. Nach einigen Jahren als Referent der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung hat er 2000 die Leitung der Abteilung übernommen. Danach hat er verschiedene nationale und internationale Indirect Tax Jobs in leitender Funktion bei der Shell wahrgenommen.

Hardy Bublitz war in mehreren europäischen und nationalen Wirtschaftsverbänden im Bereich Indirect Tax aktiv, u.a. als Sprecher des Arbeitskreises Zoll im Mineralölwirtschaftsverband. Seine Qualität als Referent hat er bei Vorträgen beim Europäischen Zollrechtstag und Deutschen Energiesteuertag unter Beweis gestellt. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen und nationalen Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.

04.11.2025
Hardy Bublitz

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Hardy Bublitz, Diplom-Finanzwirt (FH), war von 2013 bis 2017 Leiter Indirect Tax Advocacy & Litigation DACH bei der Shell Deutschland Oil GmbH und ist jetzt als freiberuflicher Berater und als Berater der Kanzlei BLOMSTEIN in Berlin im Zoll- u. Verbrauchsteuerrecht tätig. Hardy Bublitz war nach seinem Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung als Beamter in der Bundeszollverwaltung, u.a. als Betriebsprüfer für Betriebe der Mineralölwirtschaft, beschäftigt und wechselte 1985 in die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Deutsche Shell AG. Nach einigen Jahren als Referent der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung hat er 2000 die Leitung der Abteilung übernommen. Danach hat er verschiedene nationale und internationale Indirect Tax Jobs in leitender Funktion bei der Shell wahrgenommen.

Hardy Bublitz war in mehreren europäischen und nationalen Wirtschaftsverbänden im Bereich Indirect Tax aktiv, u.a. als Sprecher des Arbeitskreises Zoll im Mineralölwirtschaftsverband. Seine Qualität als Referent hat er bei Vorträgen beim Europäischen Zollrechtstag und Deutschen Energiesteuertag unter Beweis gestellt. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen und nationalen Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.

Hinweis

Als unser Seminarteilnehmer haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre speziellen Fach- und Praxisfragen vor dem Seminarbeginn zuzusenden. Diese wird der Referent dann gern im Seminar oder in der Pause mit Ihnen besprechen. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn über die Antwortfunktion Ihrer Anmeldebestätigung, damit wir Ihre Fragen dem Seminar zuordnen können.

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*Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und beinhaltet eine umfangreiche Webinarunterlage sowie ein Teilnehmerzertifikat als PDF. Der dritte und alle weiteren Teilnehmer, die aus einem Unternehmen an demselben Termin teilnehmen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Teilnahmegebühr. Rabatte sind nicht kumulierbar.
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