ZV
Zugelassener Versender
Dem Zugelassenen Versender ist eine Vereinfachung bei der Eröffnung des gemeinsamen/gemeinschaftlichen Versandverfahrens erlaubt. Statt einer Gestellung bei Abgangszollstelle wird die Anmeldung automatisiert entgegengenommen und die Ware an dem bewilligten Ort in das Verfahren überlassen. Die Genehmigung zur Inanspruchnahme der Vereinfachung ist bei der zuständigen Zollbehörde zu beantragen.