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Zugelassener Empfänger

Dem Zugelassenen Empfänger ist eine Vereinfachung bei der Beendigung des gemeinsamen/gemeinschaftlichen Versandverfahrens erlaubt. Statt einer Gestellung bei der Bestimmungszollstelle darf der Empfänger die Waren im eigenen Betrieb oder an einem anderen zugelassenen Ort entgegennehmen. Die Genehmigung zur Inanspruchnahme der Vereinfachung ist bei der zuständigen Zollbehörde zu beantragen.

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