Nämlichkeit

Nämlichkeit oder auch Nämlichkeitssicherung dient der zollamtlichen Überwachung, um zu gewährleisten, dass die im Zollverfahren angemeldeten Waren identifiziert werden können und nicht vertauscht, verändert etc. wurden. Als Nämlichkeitsmittel werden u.a. Raum- oder Packstückverschluss durch Zollplomben, Siegel etc. eingesetzt, aber auch eine buchmäßige Überwachung, Beschreibung der Ware ist möglich.

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