EUSt
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zollabgaben bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern von der Zollverwaltung erhoben. Diese entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt), die bei Waren erhoben wird, die zum Verbrauch oder Verkauf bestimmt sind.