Embargo
Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Es wird unterschieden in Teilembargo (Lieferverbot für bestimmte Güter), Totalembargo (Lieferverbot für alle oder die meisten Güter) und Waffenembargo (Lieferverbot für Waffen und Rüstungsmaterial).
Diese beschränken nicht nur die Ausfuhr von Gütern, sondern beispielsweise auch die Einfuhr und Durchfuhr von Gütern, den Zahlungsverkehr, die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen.