Einfuhrabgaben
Bei der Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware in das Zollgebiet der Gemeinschaft werden Einfuhrabgaben erhoben. Die Einfuhrabgaben können sich aus den Zollabgaben, Verbrauchssteuern und Einfuhrumsatzsteuer zusammensetzen.
Bei der Einfuhr von Nichtgemeinschaftsware in das Zollgebiet der Gemeinschaft werden Einfuhrabgaben erhoben. Die Einfuhrabgaben können sich aus den Zollabgaben, Verbrauchssteuern und Einfuhrumsatzsteuer zusammensetzen.