Durchfuhr
Beförderung von Waren aus Drittländern durch das Zollgebiet der Gemeinschaft, ohne dass diese zollrechtlich zum freien Verkehr abgefertigt werden.
Beförderung von Waren aus Drittländern durch das Zollgebiet der Gemeinschaft, ohne dass diese zollrechtlich zum freien Verkehr abgefertigt werden.