Dual Use-Güter
Das sind Waren, einschließlich Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, d.h. aufgrund ihrer Eigenschaften (z. B. Materialbeschaffenheit oder Leistungsfähigkeit) können diese ganz oder teilweise auch für militärische Zwecke eingesetzt werden und sind deshalb genehmigungspflichtig. Die Ausfuhrgenehmigungen werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt.