Bestimmungsland
Eine Bewilligung ist die Genehmigung zur Inanspruchnahme eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung (z.B. Veredelung, Zolllager) durch die Zollbehörden. Der Antrag auf Bewilligung ist bei der zuständigen Zollbehörde zustellen und wird mit dem Tag der Erteilung wirksam. In Abhängigkeit des Zollverfahrens ist die Geltungsdauer der Bewilligung zu beachten.