BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um. Im Rahmen der Ausfuhrkontrolle prüft die BAFA, ob die Ausfuhr einer Ware genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist, stellt Ausfuhrgenehmigungen sowie Nullbescheide aus und gibt Auskünfte zur Güterliste.