Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes. Sie enthält u.a. die Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen. In der als Anlage veröffentlichten Ausfuhrliste sind alle Güter aufgeführt, deren Ausfuhr von der BAFA genehmigt werden muss oder verboten ist.