Ausfuhrverantwortliche
Vom Unternehmen gegenüber dem BAFA benannte Person, die für die Organisation der Exportkontrolle in seinem Unternehmen verantwortlich ist. Ausfuhrverantwortliche können nur Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsleitung sein. Die Pflichten des Ausfuhrverantwortlichen umfassen Organisation, Personalauswahl, Weiterbildung und Überwachung.