Ausfuhrliste
Die Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter.
Mit der seit 01. September 2013 geltenden neu gefassten Ausfuhrliste ist der frühere Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste gestrichen worden. Die gelisteten Dual-Use-Güter des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind nur noch in der jeweils geltenden Fassung des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung aufgeführt. Die Ausfuhrliste ist in zwei Teile unterteilt: Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält die Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial; die national erfassten Dual-Use-Güter sind in Teil I Abschnitt B aufgeführt. Teil II der Ausfuhrliste nennt Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen beziehen.