Ausfuhr
Die Ausfuhr ist als realer Akt das endgültige Verbringen oder vorübergehende Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft.
Die Ausfuhr ist als realer Akt das endgültige Verbringen oder vorübergehende Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft.