Compliance Checkliste
Eine funktionierende Exportkontrolle stellt das Fundament des geschäftlichen Erfolges für alle exportorientierten Unternehmen dar. Exportkontrolle im hier verstandenen Sinne umfasst die Einhaltung
- der personenbezogenen Beschränkungen (Listungen von Personen und Organisationen)
- der güterbezogenen Beschränkungen (Dual-Use-Liste, Ausfuhrliste, Embargolisten)
- der verwendungsbezogenen Beschränkungen (Ausschluss kritischer Verwendungszwecke).
Aufbau und Prüfung der Wirksamkeit eines Exportkontrollsystems obliegen der Unternehmensleitung (Vorstand/Geschäftsführung/Inhaber).
Die nachfolgende Checkliste deckt in einem ersten Ansatz – unter Einbeziehung des Brexit – mögliche Schwachstellen in der Exportkontrolle Ihres Unternehmens auf.
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Personenbezogene Beschränkungen
- Werden die einschlägigen Terrorismuslisten und personenbezogenen Sanktionslisten im Rahmen jedes Geschäftsvorganges geprüft?
- Wird die Prüfung dokumentiert?
- Wird die Prüfung IT-gestützt vorgenommen?
- Wird auch das Umfeld der Vertragspartner geprüft?
- Werden sämtliche am Geschäftsvorgang beteiligten Personen überprüft?
Güterbezogene Beschränkungen
- Exportiert das Unternehmen Güter, die im Anhang 1 zur Dual-Use-Verordnung oder in der Ausfuhrliste gelistet sind?
- Werden gelistete Güter auch innerhalb des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe an internationale Standorte versandt?
- Werden technische Zeichnungen/Skizzen/Dateien an Kunden oder Standorte in anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern versandt?
- Hat das Unternehmen einen Ausfuhrverantwortlichen beim BAFA benannt?
- Ist ein Exportkontrollbeauftragter bestimmt?
- Berichtet der Exportkontrollbeauftragte unmittelbar an den Ausfuhrverantwortlichen?
- Sind genehmigungspflichtige Güter eindeutig in den Stammdaten gekennzeichnet?
- Sind Sperren für genehmigungspflichtige Güter eingerichtet?
- Werden die zuständigen Mitarbeiter regelmäßig geschult, um auf dem aktuellen Stand zu sein betreffend Dual-Use-Listen, Ausfuhrlisten und Embargolisten?
- Werden Güter exportiert, die US-Ursprung haben oder die US-Bestandteile oder US-Technologie enthalten?
Verwendungsbezogene Beschränkungen
- Werden Exporte in Embargoländer/kritische Länder durchgeführt?
- Sind Ihnen kritische Verwendungszwecke (militärische Nutzung, Bezug zu ABC-Waffen oder Flugkörpern für solche Waffen) für Ihre Güter bekannt?
- Sind Sie durch die zuständigen Behörden einmal über solche kritischen Verwendungszwecke auf eine beabsichtigte Ausfuhr informiert worden?
- Haben Sie potentiell kritische Verwendungszwecke, insbesondere bei Ersatzteillieferungen, im Blick?
- Sind Ihnen die so genannten „Red Flags“ bekannt?
Neue Genehmigungspflichten nach dem Brexit
Somit entstehen neue Genehmigungspflichten, besonders im Zusammenhang mit:
- Dual-Use-Gütern
- Güter, die von der Anti-Folter-Verordnung erfasst sind
- Feuerwaffen und Munition unter bestimmten Voraussetzungen
- Teilweise Handels-, Vermittlungsgeschäfte und technische Unterstützung
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Quelle:
HZA Hamburger Zollakademie, Stand Februar 2021
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